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   VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 12/01   

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https://dejure.org/2001,23396
VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 12/01 (https://dejure.org/2001,23396)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15.11.2001 - VerfGH 12/01 (https://dejure.org/2001,23396)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15. November 2001 - VerfGH 12/01 (https://dejure.org/2001,23396)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 12/01
    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist deshalb nur dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz des Parteivortrages in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschluss vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87 m. w. N.).

    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör ergibt sich jedoch keine Verpflichtung der Gerichte, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. Beschluss vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - m. w. N.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 12/01
    Der jedermann zustehende verfassungsrechtliche Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 15 Abs. 1 VvB eröffnet den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (Beschlüsse vom 17. Juni 1996 - VerfGH 4/96 - und vom 29. August 2000 - VerfGH 56/01 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 65, 227 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 12/01
    Der jedermann zustehende verfassungsrechtliche Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 15 Abs. 1 VvB eröffnet den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (Beschlüsse vom 17. Juni 1996 - VerfGH 4/96 - und vom 29. August 2000 - VerfGH 56/01 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 65, 227 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 12/01
    Der jedermann zustehende verfassungsrechtliche Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 15 Abs. 1 VvB eröffnet den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (Beschlüsse vom 17. Juni 1996 - VerfGH 4/96 - und vom 29. August 2000 - VerfGH 56/01 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 65, 227 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 12/01
    Selbst wenn sich hier Bedenken ergäben, würde dies nicht zu einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führen (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 70, 288 ).
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 12/01
    Der jedermann zustehende verfassungsrechtliche Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 15 Abs. 1 VvB eröffnet den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (Beschlüsse vom 17. Juni 1996 - VerfGH 4/96 - und vom 29. August 2000 - VerfGH 56/01 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 65, 227 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 12/01
    Selbst wenn sich hier Bedenken ergäben, würde dies nicht zu einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führen (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 70, 288 ).
  • VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96

    Ablehnung einer vorläufigen ausländerrechtlichen Duldung nach AuslG § 55 Abs 2:

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 12/01
    Der jedermann zustehende verfassungsrechtliche Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 15 Abs. 1 VvB eröffnet den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (Beschlüsse vom 17. Juni 1996 - VerfGH 4/96 - und vom 29. August 2000 - VerfGH 56/01 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 65, 227 ; 86, 133 ).
  • VerfGH Thüringen, 28.10.2003 - VerfGH 19/01

    Verfassungsbeschwerde; Rechtswegerschöpfung; Willkürverbot

    Der Thüringer Verfassungsgerichtshof ist entscheidungszuständig für die Rüge, die Entscheidung eines Thüringer Gerichts verlasse den Bereich des Bundesrechts, weil das Rechtsfindungsergebnis den tatsächlichen Normengehalt unter keinem denkbaren Gesichtspunkt berührt, so daß die Rechtsanwendung im Einzelfall als keinesfalls vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und eindeutig unangemessen qualifiziert werden muß (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 17. Oktober 2002, VerfGH 12/01; BayVerfGH, BayVBl. 2003, 591, [592]).

    Auch insoweit bejaht der Verfassungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung - soweit die Rügen sich gegen Entscheidung eines Thüringer Gerichts wenden - seine Entscheidungszuständigkeit, weil der Bereich des Bundesrechts verlassen wird, wenn das Ergebnis einer ihm geltenden Rechtsfindung den tatsächlichen Normengehalt unter keinem denkbaren Gesichtspunkt berührt, so daß die Rechtsanwendung als keinesfalls vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und eindeutig unangemessen qualifiziert werden muß (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 17. Oktober 2002, VerfGH 12/01; BayVerfGH, BayVBl. 2003, 591, [592]).

  • VerfGH Thüringen, 09.10.2003 - VerfGH 15/03

    Widerruf der gewährten Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung -

    Daneben hält sich der Thüringer Verfassungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für befugt, eine auf bundesrechtlicher Grundlage in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangene Entscheidung eines Thüringer Gerichts dann aufzuheben, wenn diese das ihr zugrunde liegende Recht in einer völlig unvertretbaren, gesetzesfremden Weise anwendet und damit willkürlich ist (ThürVerfGH Beschluß vom 11. Januar 2001, VerfGH 3/99; Beschluß vom 15. März 2001, VerfGH 19/00; Beschluß vom 17. Oktober 2002, VerfGH 12/01).
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